Marktmacht besitzt ein Anbieter oder Nachfrager, wenn er auf einem Markt spürbar Einfluss nehmen kann, beispielsweise auf die Absatzkanäle oder Preispolitik. Marktmacht drückt einen Mangel an funktionsfähigem Wettbewerb aus.
Marktmacht besitzt ein Anbieter oder Nachfrager, wenn er auf einem Markt spürbar Einfluss nehmen kann, beispielsweise auf die Absatzkanäle oder Preispolitik. Marktmacht drückt einen Mangel an funktionsfähigem Wettbewerb aus.
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