Bei der Ausgleichskalkulation (Kompensations- oder Mischkalkulation) wird im Rahmen der Preispolitik nicht das Verursachungs-, sondern das Tragfähigkeitsprinzip der Kostenzurechnung angewendet: «Hoch kalkulierte» Produkte (Ausgleichsgeber) stehen «normal» und «niedrig kalkulierten» Produkten (Ausgleichsnehmer) gegenüber.