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DSGVO

DSGVO einfach und verständlich erklärt

Die Abkürzung DSGVO steht für die am 25.05.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. In dieser Verordnung hat die EU für alle Mitgliedsstaaten geregelt, wie mit dem Thema Datenschutz umzugehen ist. Hauptsächlich sollen personenbezogene Daten besser geschützt werden und der Nutzer hat dadurch die Möglichkeit zu erfahren, was mit seinen Daten geschieht. Vor allem Firmen sind laut der DSGVO dazu verpflichtet, darüber zu informieren, wozu beispielsweise Kundendaten erhoben werden, Gleiches gilt intern für Mitarbeiterdaten. Mit der Einführung der DSGVO standen viele Firmen vor einer grossen Herausforderung, da alle Prozesse, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, DSGVO konform angepasst werden mussten.

 

DSGVO: Ein Beispiel

Alle Webseitenbetreiber sind dazu verpflichtet eine Datenschutzerklärung zu haben, wenn sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Das ist zum Beispiel schon dann der Fall, wenn es auf der Webseite ein Kontaktformular gibt oder man sich für einen Newsletter anmelden kann. In diesem Fall muss die Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten von den Webseitenbesuchern eingeholt werden. In den meisten Fällen geschieht das durch ein Pop-Up, das sich beim ersten Besuch auf der Webseite öffnet. Hier muss der User sein Ok für die Verarbeitung seiner Daten geben. In der Datenschutzerklärung der Webseite ist im Detail erklärt, wozu die Daten verwendet werden.

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