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Letter of Intent (LOI)

Was bedeutet ein Letter of Intent?

Der Letter of Intent (kurz: LOI) ist eine Absichtserklärung (z.B. für den Verkauf resp. den Kauf von Aktien eines Unternehmens), mit der die wichtigsten Abmachungen festgehalten werden, welche nach einer detaillierten Prüfung in einen konkreten Vertrag einfliessen werden.

Ein Letter of Intent wird auch im Vorfeld für andere wichtige Verträge und Vereinbarungen im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit abgeschlossen (z.B. Lizenzverträge, Partnerschaftsverträge etc.). Da die Erstellung eines LOI mit hohem zeitlichen Aufwand verbunden ist, wird dieser meist nur bei grösseren Geschäftsprozessen verfasst.

Letter of Intent: Ein Beispiel

Angenommen, eine grosse Firma möchte ihre Verkaufsräume verkaufen. Verkäufer*innen und Interessent*innen können nun einen Letter of Intent aufsetzen, der belegt, dass beide Parteien ein gemeinsames Verständnis und ein ernsthaftes Interesse eines Vertragsabschlusses haben.

In diesem Letter of Intent werden der Kaufgegenstand und üblicherweise der Preis festgelegt. Der LOI gibt beiden Parteien also eine schriftliche, wenn auch nicht bindende Bestätigung, dass eine tatsächliche (Ver-) Kaufabsicht besteht.

Warum schreibt man einen Letter of Intent?

Der Letter of Intent kann eine erste Vertrauensbasis beider Vertragspartner*innen darstellen. Dadurch können beide Parteien sicher gehen, dass es das Gegenüber „ernst meint“. Zusätzlich können in dem LOI bereits weitere Klauseln festgehalten werden, die für den späteren Hauptvertrag von Bedeutung sein werden.

So kann in einem Letter of Intent beispielsweise festgelegt werden, dass Stillschweigen über das geplante Geschäft gewahrt werden muss. Auch eine Exklusivitätsklausel kann in einem LOI eingefügt werden. Sie besagt, dass keine Verhandlungen über den gleichen Gegenstand mit Dritten geführt werden dürfen.

Wie verfasst man einen Letter of Intent?

Im Internet gibt es verschiedene Letter of Intent-Vorlagen, grundsätzlich sollte ein LOI jedoch unbedingt juristisch geprüft werden. Durch spezielle Klauseln und Formulierungen können nämlich bestimmte Bestandteile des Letter of Intents rechtlich bindend sein.

Üblicherweise wird die Erstellung eines LOI von Verkäufer*innenseite gefordert. Die Verkäufer*innen möchten also von Käufer*innen einen Letter of Intent erhalten, der schriftlich festhält, dass die Käufer*innen auch tatsächlich an einem Vertragsabschluss interessiert sind.

Darüber hinaus lässt sich in einem LOI regeln, dass beispielsweise vertrauliche Informationen der Verkäufer*innen für die Käufer*innen geheim zu halten sind. Letter of Intents kommen vor allem bei komplizierten und aufwendigen Transaktionen vor. Und genau dabei haben sie die Aufgabe, einzelne Schritte sowie das gemeinsame Vorgehen schriftlich festzuhalten, um spätere Verhandlungen strukturiert angehen zu können.

Grundsätzlich kann jeder selbst einen Letter of Intent aufsetzen, allerdings birgt dieser auch Risiken, weswegen grundsätzlich rechtlicher Rat vor dem Verfassen eines LOI eingeholt werden sollte.

Wie bindend ist ein Letter of Intent?

Der Letter of Intent kommt aus dem angloamerikanischen Raum, wird jedoch mittlerweile auch gerne in Europa verwendet. Ganz grundsätzlich ergibt sich aus dem LOI keine rechtliche Bindung, weder für die Käufer*innen noch für der Verkäufer*innen.

Allerdings ist es möglich, bestimmte juristische Formulierungen beziehungsweise Klauseln einzufügen, die wiederum bindend sein können. Zum Beispiel kann das eine Exklusivitätsklausel sein, die besagt, dass nicht mit Dritten oder anderen Interessenten verhandelt werden darf.

Ebenfalls gibt es weitere Klauseln wie eine Break Fee: Werden die weiteren Verhandlungen ohne triftigen Grund abgebrochen, zahlt die abbrechende Partei eine Strafsumme. Solche und weitere Klauseln können dazu führen, dass es rechtlich bindende Teilbereiche in einem LOI gibt.

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