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Sich selbstständig machen: Die ersten Schritte der Unternehmensgründung

Source: businessinsider.com

Der Unternehmergeist ist tief in der Schweiz verankert. Der Weg in die Selbstständigkeit ist daher für viele Gründer aufregend, bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich. Um gut in die Selbstständigkeit zu starten, müssen Unternehmensgründer gerade bei ihren ersten Schritten einiges beachten. Denn eine gute Idee allein reicht für eine erfolgreiche Firmengründung nicht aus.

Das A und O: Die Wahl der Rechtsform


Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der Rechtsform. Denn diese bestimmt den Umgang mit der Haftung, das Startkapital, die Unabhängigkeit, die Steuerbelastung und die Sozialversicherung. Grundsätzlich müssen sich die Gründer zwischen zwei Rechtsformen entscheiden:

Einzelfirma: Einzelfirmen haben eine ganze Reihe von Vorteilen. Sie erfordern keine Kapitalhinterlegung, ein Eintrag ins Handelsregister wird erst ab einem Umsatz von CHF 100‘000.- nötig. Kein Wunder also, dass knapp die Hälfte aller Schweizer Firmen Einzelfirmen sind. Nachteil: Inhaber einer Einzelfirma haften mit ihrem gesamten Vermögen und müssen darüber hinaus einige weitere Risiken in Kauf nehmen. So ist es beispielsweise nicht möglich, sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern, Altersvorsorge und Versicherungsprämien müssen aus der eigenen Tasche finanziert werden.

Kapitalgesellschaft: Weniger risikoreich ist dagegen die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag. Hier gibt es die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Allerdings benötigen die Gesellschafter hier ein Mindestkapital von CHF 20‘000.- bei GmbHs und von CHF 100‘000.- bei AGs. Zudem fallen bei diesen Rechtsformen Gründungs- und Verwaltungskosten und eine doppelte Gewinnbesteuerung an.

Einzelfirmen können also schnell und einfach gegründet werden, weil kein Mindestkapital erforderlich ist, die Inhaber haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und tragen das Risiko der unbeschränkten persönlichen Haftung. Bei Kapitalgesellschaften besteht diese Gefahr nicht, dafür werden sie jedoch doppelt besteuert und bringen Gründungs- und Verwaltungskosten mit sich. Die Wahl der Rechtsform ist also eine Entscheidung, die die Unternehmensgründer gründlich durchdenken sollten.

Absicherung gegen Krankheit und Co.: Versicherungsschutz


Egal, in welcher Branche: Die Sicherheit sollte im Unternehmen an erster Stelle stehen. Unternehmensgründer sind je nach Rechtsform verpflichtet, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst und für die Mitarbeiter zu kümmern. Inhaber von Einzelfirmen gelten als selbstständig Erwerbende und sind zum grössten Teil selbst für ihre Vorsorge verantwortlich. Sie sind zwar weiterhin im Rahmen der AHV und IV versichert, die anderen Versicherungen sind jedoch nicht mehr verpflichtend. Für Gründer einer Kapitalgesellschaft sind die meisten Versicherungen dagegen obligatorisch.

Krankenkassen (KVG): Das Abschliessen einer Krankenversicherung ist Pflicht. Im Alpenstaat hat sich inzwischen das sogenannte Managed-Care-Konzept durchgesetzt, bei dem Patienten bei der gesetzlichen Pflichtversicherung zwischen unterschiedlichen Versorgungsmodellen wählen können: Dem Hausarztmodell, dem HMO-Modell und Telmed. Ziele dieser Managed-Care-Modelle sind die Kostensenkung bei der Leistungserbringung durch Ärzte und Therapeuten sowie die Qualitätsverbesserung der medizinischen Leistungen. Neben der obligatorischen Grundversicherung gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, freiwillige Zusatzversicherungen abzuschliessen. Übrigens: Eine Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse durch die Gründer als Arbeitgeber ist in der Schweiz unüblich.

Krankentaggeld-Versicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Nicht verpflichtend, aber ratsam für Unternehmende ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Was ihre Mitarbeiter angeht, sind sie verpflichtet, diese bei Krankheit weiter zu entlohnen.

Unfallversicherung (UVG): Das gleiche gilt für die Unfallversicherung: Auch diese ist für selbstständig Erwerbende freiwillig, für die Mitarbeiter jedoch obligatorisch.

Arbeitslosenversicherung (ALV): Bei unselbstständigen Erwerbstätigkeiten sind Unternehmer verpflichtet, Arbeitnehmer zur Abrechnung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung anzumelden. Gesellschafter von GmbHs und AGs können zudem sich selbst anmelden. Selbstständig Erwerbende – also Inhaber von Einzelfirmen – können sich dagegen nicht gegen die Arbeitslosigkeit versichern. Neben diesen Versicherungen greift darüber hinaus das Schweizer Dreisäulenmodell aus staatlicher, betrieblicher und individueller Vorsorge, um Schutz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sicherzustellen.

Selbstständigkeit und Geld: Steuerliche Aspekte


Oben wurde bereits erwähnt, dass die Wahl der Rechtsform der Gesellschaft sich auch auf die steuerliche Situation der gegründeten Firma auswirkt. Entscheidend ist dabei vor allem die Unterscheidung zwischen

natürlichen Personen, die Einkommens- und Vermögenssteuern entrichten müssen und

juristischen Personen, die Gewinn- und Kapitalsteuern abliefern müssen.

Die selbstständig Erwerbenden, die Inhaber von Einzelfirmen sind, gelten als natürliche Personen, und werden daher für Einkommens- und Vermögenssteuern zur Kasse gebeten. Das bedeutet, dass sie ihr Einkommen sowie ihr berufliches und privates Vermögen versteuern müssen. Aktiengesellschaften und GmbHs werden als juristische Personen angesehen und besteuert. Hier fällt die eingangs bereits erwähnte Doppelbesteuerung an: Macht die Kapitalgesellschaft Gewinn und schüttet diesen in Form von Dividenden aus, werden sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Aktionäre besteuert.

Das Herzstück der Unternehmensgründung: Der Businessplan

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Der Businessplan ist das Herzstück der Unternehmensgründung und enthält Punkte wie die Idee, die Zielgruppe und das Marketingkonzept. Bild: fotolia.com © contrastwerkstatt (#88683274)

Auch, wenn es mit viel zeitlichem Aufwand verbunden ist: Wer eine Firma gründen möchte, kommt auch um die Erstellung eines Businessplans nicht herum. Denn damit soll die Bank davon überzeugt werden, dass die Idee rentabel ist und sich die Gewährung eines Kredits lohnt. Doch der Businessplan ist nicht nur eine lästige bürokratische Angelegenheit: Auch die Gründer profitieren davon, wenn sie sich für die Erstellung des Plans bereits genauer Gedanken über das Unternehmen und die Geschäftsidee machen. Denn für die Erstellung des Businessplans müssen sie bereits im Vorfeld viele grundlegende Entscheidungen treffen. Ein Businessplan besteht üblicherweise aus zwei Teilen:

Textteil: Im Textteil wird das Geschäftskonzept so genau wie möglich beschrieben. So müssen die Unternehmensgründer hierin die Idee und die Zielgruppe beschreiben und eine ausführliche Markt- und Wettbewerbsanalyse durchführen. Auch die geplanten Marketingmassnahmen, die Unternehmensorganisation und der Personalbedarf müssen erörtert werden. Darüber hinaus sind die oben genannten Punkte wie die Rechtsform, Genehmigungen und Versicherungen zu beschreiben. Aber auch über die Zukunftsaussichten und über mögliche Chancen und Risiken (SWOT-Analyse) müssen sich die Gründer Gedanken machen.

Finanzplan: Hierin enthalten sind die Investitionsplanung, die Umsatzplanung, die Kostenplanung, die Rentabilitätsvorschau, der Liquiditätsplan und der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan.

Der Businessplan zeigt demnach nicht nur der Bank, sondern auch den Gründern selbst, ob ihre Idee überhaupt machbar ist – und bringt sie darüber hinaus dazu, sich bereits im Vorfeld mit wichtigen Dingen wie der Finanzsituation, dem Marketingkonzept und der Konkurrenz auseinanderzusetzen.

Fazit


Wer über viel Unternehmergeist verfügt und eine tolle Geschäftsidee hat, hat bereits gute Voraussetzungen für den Weg in die Selbstständigkeit. Doch bevor durchgestartet werden kann, stehen einige organisatorische und bürokratische Schritte an.

Redaktion

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