Facebook hat am letzten Donnerstag eine weitere Klage gegen einen Unternehmer eingereicht, der gegen die Nutzungsbedingungen verstösst. Der Beklagte habe ein Netzwerk von Instagram-Klonseiten betrieben und eine Automatisierungssoftware verwendet, um Fotos und Videos von 100.000 Instagram-Konten ohne Genehmigung zu scrapen. Diese Daten seien auf seinem Netzwerk von Websites veröffentlicht worden.
In den Akten gibt Facebook an, dass man im November 2019 auf das Netzwerk der Klon-Websites aufmerksam wurde. Der Angeklagte habe eine Reihe von Domains kontrolliert, viele mit Instagram-ähnlichen Namen wie jolygram.com, imggram.com, imggram.net, finalgram.com, pikdo.net und ingram.ws. Die erste in dieser Liste, jolygram.com, war seit August 2017 in Gebrauch. Die anderen wurden in späteren Jahren im Zuge der Erweiterung des Netzwerks registriert.
Facebook sagt nicht, wie gross diese Sites in Bezug auf die Besucherzahlen waren, sprach aber von «einem hohen Traffic». Zusätzlich zu dem, was Facebook als Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit diesen Domains bezeichnet, wurden die Sites mit Daten bestückt, die durch automatisches Scraping von der Instagram-Website abgerufen wurden – also durch eine spezielle Software, die vorgibt ein Mensch zu sein um auf Daten zuzugreifen.
Der Beklagte konnte die Sicherheitsmassnahmen von Instagram gegen solche automatisierten Tools umgehen, indem er es so aussehen liess, als kämen die Anfragen an die Facebook-Server von einer Person, die die offizielle Instagram-App benutzt, so die Beschwerde.
Auf den geklonten Seiten waren die Profile, Fotos, Stories, etc. öffentlich einsehbar
Auf den geklonten Websites konnten die User einen beliebigen Instagram-Benutzernamen eingeben und dann die öffentlichen Profile, Fotos, Videos, Stories, Hashtags und den Standort der User einsehen. Die Klon-Websites erlaubten es den Besuchern auch, die Bilder und Videos herunterzuladen, die auf Instagram gepostet wurden. Diese Funktion bietet Instagram nicht direkt anbietet. Die offizielle Website und App haben keinen «Speichern»-Button.
Facebook versuchte sich 2019 vor diesen verschiedenen Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen zu schützen, indem etwa 30.000 gefälschte Instagram-Konten des Beklagten deaktiviert wurden. Das Unternehmen schickte auch eine Reihe von Unterlassungsschreiben und schloss weitere Instagram und Facebook-Konten des Beklagten, darunter eine seiner eigenen Facebook-Seiten. Der Beklagte behauptete, er habe jolygram.com nicht betrieben, es sei lediglich unter seinem Namen registriert worden.
Die Klage ist eine von vielen, die Facebook in den Jahren nach dem Cambridge-Analytica-Skandal eingereicht hat. Damals wurden die Daten von Millionen von Facebook-Nutzern ohne deren Zustimmung gesammelt. Seitdem hat das Unternehmen diverse Analysefirmen, die Facebooks Daten missbrauchen, verklagt. Auch Devs, die gefälschte «Likes» verkaufen oder andere Marketing-Intelligence-Operationen betreiben wurden verklagt. Jedoch wurde laut Facebook nun zum ersten Mal gegen Instagram-Klone geklagt.