{"id":10373,"date":"2015-06-22T00:00:00","date_gmt":"2015-06-21T23:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marketing.ch\/unlauterer-wettbewerb-gesetze-und-schutz-fuer-kunden-und-unternehmen\/"},"modified":"2023-12-20T14:36:01","modified_gmt":"2023-12-20T13:36:01","slug":"unlauterer-wettbewerb-gesetze-und-schutz-fuer-kunden-und-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/marketing.ch\/digital-marketing\/unlauterer-wettbewerb-gesetze-und-schutz-fuer-kunden-und-unternehmen\/","title":{"rendered":"Unlauterer Wettbewerb – Gesetze und Schutz f\u00fcr Kunden und Unternehmen"},"content":{"rendered":"
Unternehmen versuchen, den gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Gewinn zu erwirtschaften. Um dies zu erreichen, m\u00fcssen sie Produkte mit hoher Qualit\u00e4t anbieten und diese den Kunden und potenziellen Interessenten durch Marketing nahebringen. Da der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Konkurrenzfirmen aber gro\u00df ist, entsteht die Gefahr eines unfairen Wettbewerbs. Damit dies nicht passiert, gibt es hierzulande einige Regeln, Gesetze und Pflichten, die Unternehmen einhalten m\u00fcssen – andernfalls drohen ihnen Sanktionen.<\/strong><\/p>\n <\/i>1) Inhalte und Reichweite des UWGs a. Zivilrecht, Strafrecht und gute Sitten i. <\/b>Beispiel Onlineshops<\/p>\n d. Anlaufstellen und Ansprechpartner f\u00fcr Betroffene<\/p>\n 2) Unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken \u2013 Schutz f\u00fcr Unternehmen a. Wettbewerbswidrige Behinderung<\/p>\n i. <\/b>Beispiel: Domain-Grabbing im Internet b. Kundenfang im Wettbewerb<\/p>\n i. <\/b>Beispiel: Psychischer Kaufzwang und T\u00e4uschung<\/p>\n c. Rechtsbruch<\/p>\n i. <\/b>Beispiel: Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsg\u00fcter<\/p>\n 3) Werbung und Gewinnspiele a. E-Mail, Telefon oder Fax \u2013 Rechte der Kunden i. <\/b>Beispiel Robinsonliste<\/p>\n c. Irref\u00fchrung und Abofallen bei Gewinnspielen und Gewinnschreiben<\/p>\n 4) Urheberrecht im Internet a. Gesch\u00fctzte Inhalte und Kennzeichnungen i. <\/b>Gegenbeispiel: Open Source und Creative Commons<\/p>\n d. Kunst und Musik: Schutz vor Diebstahl und Weiterverwendung<\/p>\n 5) Fazit<\/b><\/p>\n 1) Inhalte und Reichweite des UWGs<\/b> a. Zivilrecht, Strafrecht und gute Sitten<\/b> \u2022 Unlauteres Handeln zeigt sich durch unrichtige oder irref\u00fchrende \u00c4u\u00dferungen, durch die Waren, Werke oder Leistungen herabgesetzt werden. b. Unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken und schwarze Listen<\/b> c. AGB, Kennzeichnungen und Ausverk\u00e4ufe<\/b> Damit m\u00fcssen nun unter anderem auch Veterin\u00e4re, Notare, Fluggesellschaften, Bestattungsinstitute und H\u00f6rger\u00e4teanbieter den Gesamtpreis f\u00fcr ihre angebotenen Dienstleistungen offen bekanntgeben. Die Ausverk\u00e4ufe unterliegen ebenfalls dem PBV. Dies bedeutet, dass beispielsweise keine Mondpreise genutzt werden d\u00fcrfen. Auch ist bei Rabattaktionen der tats\u00e4chliche Referenzpreis zu w\u00e4hlen – einen h\u00f6heren zu setzen, damit das Produkt teurer ist, als es dies eigentlich durch den Rabatt sein sollte, ist nicht zul\u00e4ssig. Die Kennzeichnungen von Produkten beziehen sich vor allem auf Lebensmittel. Diese m\u00fcssen die Inhaltsstoffe sowie ihre Verarbeitung und, falls angebracht, Angaben zur Lagerung aufweisen. Die Hinweise sind laut der\u00a0Verordnung\u00a0des Eidgen\u00f6ssischen Departments des Innern (EDI) gut sichtbar auf der Verpackung anzubringen. Falsche Angaben, wie die Kennzeichnung mit nichtzertifizierten Biosiegeln oder Fairtrade-Logos ist wiederum unlauterer Wettbewerb und darf nicht vorgenommen werden.<\/p>\n i. Beispiel Onlineshops d. Anlaufstellen und Ansprechpartner f\u00fcr Betroffene<\/b> 2) Unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken – Schutz f\u00fcr Unternehmen<\/strong> a. Wettbewerbswidrige Behinderung<\/b> i. Beispiel: Domain-Grabbing im Internet ii. Beispiel: Preisabsprachen und Preisreduktion b. Kundenfang im Wettbewerb<\/b> i. Beispiel: Psychischer Kaufzwang und T\u00e4uschung c. Rechtsbruch<\/b> i. Beispiel: Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsg\u00fcter 3) Werbung und Gewinnspiele<\/b> a. E-Mail, Telefon oder Fax \u2013 Rechte der Kunden<\/b> b. Direktwerbung und Datenschutz<\/b> i. Beispiel Robinsonliste c. Irref\u00fchrung und Abofallen bei Gewinnspielen und Gewinnschreiben<\/b> 4) Urheberrecht im Internet<\/b> a. Gesch\u00fctzte Inhalte und Kennzeichnungen<\/b> b. Bilder und Videos: Europ\u00e4ische Richtlinien<\/b> Neben den Bildern sind auch Videos oft ein Streitthema, da noch vor einiger Zeit nicht ganz klar war, inwiefern diese auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken eingebunden werden d\u00fcrfen. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00e4llte zu diesem Punkt im Oktober 2014 ein\u00a0Urteil: Videos d\u00fcrfen als Frame eingebunden werden, ohne dass dabei das Urheberrecht verletzt wird.<\/p>\n c. Layout, Codes und Programme<\/b> i. Gegenbeispiel: Open Source und Creative Commons d. Kunst und Musik: Schutz vor Diebstahl und Weiterverwendung<\/b> 5) Fazit<\/b> Quellen:<\/i><\/b>
\n<\/b><\/p>\n
\nb. Unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken und schwarze Listen
\nc. AGB, Kennzeichnungen und Ausverk\u00e4ufe<\/p>\n
\n<\/b><\/p>\n
\nii. <\/b>Beispiel: Preisabsprachen und Preisreduktion<\/p>\n
\n<\/b><\/p>\n
\nb. Direktwerbung und Datenschutz<\/p>\n
\n<\/b><\/p>\n
\nb. Bilder und Videos: Europ\u00e4ische Richtlinien
\nc. Layout, Codes und Programme<\/p>\n
\nDas Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sch\u00fctzt Verbraucher sowie Hersteller gleicherma\u00dfen. Erstere durch den Schutz vor Gesch\u00e4ftspraktiken, die sie in horrend teure Vertr\u00e4ge zwingen, letztere vor Wettbewerbspraktiken, die einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Nachteil f\u00fcr sie gegen\u00fcber ihrer Konkurrenz bringen. Konkret gesagt, versucht das UWG, den \u201elauteren und unverf\u00e4lschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gew\u00e4hrleisten\u201c (Quelle: UWG, Art.1).<\/p>\n
\nDer erste Absatz des 2. Kapitels im UWG, \u201eZivil- und prozessrechtliche Bestimmungen\u201c, beschreibt sehr gut die Auswirkungen, die dieses Gesetz im Hinblick auf das Zivilrecht, das Strafrecht und die guten Sitten hat. Das Verh\u00e4ltnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern darf demnach nicht von Dritten negativ beeinflusst werden. Unlauteres Verhalten ist au\u00dferdem gleichzusetzen mit widerrechtlich; jedes Verhalten, das t\u00e4uschend oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treue und Glauben verst\u00f6\u00dft, ist in der Definition inbegriffen. Die unlautere Handlungsweise wird zum besseren Verst\u00e4ndnis definiert; auf\u00a0admin.ch\u00a0finden sich eine Vielzahl an Beispielen. In diesem Artikel werden nur ein paar von diesen in der nachfolgenden Liste dargestellt, um zu verdeutlichen, was mit dem Begriff gemeint ist.<\/p>\n
\n\u2022 Ma\u00dfnahmen sind unlauter, wenn sie zu Verwechslungen mit den Waren, Werken und Leistungen anderer Gesch\u00e4ftsbetriebe f\u00fchren k\u00f6nnen.
\n\u2022 Massenwerbung, die ohne die Zustimmung des Kunden oder ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt versendet wird, ist wiederrechtlich.<\/p>\n
\nBestechungsversuche, Verletzung von Gesch\u00e4fts- oder Fabrikationsgeheimnissen sowie die Verwertung fremder Leistungen z\u00e4hlen zu den unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken. Oft bekommt die Nachteile besonders der Kunde zu sp\u00fcren: vermeintlich kosteng\u00fcnstige Internetdienste enthalten ein verstecktes und teures Abo, ein Gewinn darf nur nach Kauf oder kostenpflichtiger Teilnahme an einer Werbeaktion abgeholt werden. Es gibt Unternehmen, die versuchen, sich durch diese unlauteren Praktiken zu bereichern – damit Verbraucher nicht in die Kostenfalle tappen, wurde eine sogenannte schwarze Liste aufgestellt. Diese bietet einen \u00dcberblick \u00fcber die Firmen, die durch widerrechtliche Praktiken aufgefallen sind. Zu finden ist die schwarze Liste auf verschiedenen Seiten – der\u00a0Beobachter\u00a0bietet sie sortiert nach T\u00e4tigkeitsfeld a<\/p>\n
\nAm 1. Juli 2012 traten neue Bestimmungen in Kraft, welche die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) betreffen. Nach diesen sind die AGB dann unlauter, wenn sie in Treue und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumenten f\u00fcr ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverh\u00e4ltnis sorgen. Dieses Missverh\u00e4ltnis entsteht zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten, wie\u00a0law-news.ch\u00a0weiter ausf\u00fchrt. Neben den AGB-Bestimmungen gelten weitere in Bezug auf die Preisgestaltung und Ausverk\u00e4ufe. Ersteres wird in der Verordnung \u00fcber die Bekanntgabe von Preisen (PBV) geregelt.<\/p>\n
\nAGB auf Onlineshops sind besonders wichtig, damit die Verbraucher wissen, welche Rechten und Pflichten beide Parteien haben. Aus diesem Grund ist es ratsam, diese genau durchzulesen. Kundenfreundlich sind Shops, die auf Juristensprache in den Bedingungen verzichten und den Kunden die wichtigsten Punkte gut erkl\u00e4rt aufzeigen. Ein gutes Beispiel f\u00fcr solche AGB ist unter\u00a0http:\/\/www.raabverlag.ch\/agb\/\u00a0zu finden. Es ist darin genau geregelt, welche Bestimmungen unter anderem bez\u00fcglich Vertragsschluss und Lieferung gelten, sodass beim Kunden keine Zweifel bez\u00fcglich der Rechte und Pflichten aufkommen k\u00f6nnen.<\/p>\n
\nDas Sekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO) ist die erste Anlaufstelle f\u00fcr Betroffene, die zum Opfer des unlauteren Wettbewerbs geworden sind. Bei etwa zehn Beschwerden oder einem hinreichend gro\u00dfen Betrug nimmt das SECO seine Arbeit auf. Das Ziel ist, das Unternehmen wieder in rechte Bahnen zu lenken, sodass ein fairer Wettbewerb entsteht.<\/p>\n
\nNicht nur Kunden sind durch unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken betroffen – auch die Unternehmen k\u00f6nnen die Auswirkungen dadurch sp\u00fcren, da der Wettbewerb verzerrt ist. Firmen k\u00f6nnen sich daher ebenso wie Kunden sch\u00fctzen – daf\u00fcr m\u00fcssen die angewandten Praktiken aber erkannt werden.<\/p>\n
\nFirmen stehen in einem harten Konkurrenzkampf zueinander. Damit den Kunden kein Nachteil durch unzul\u00e4ngliche Informationen entsteht, ist es wichtig, dass der Wettbewerb zwischen den Firmen fair abl\u00e4uft. Behinderungen, die den Wettbewerb schm\u00e4lern k\u00f6nnen, sind aus diesem Grund nicht zul\u00e4ssig. Darunter z\u00e4hlen zum Beispiel das Domain-Grabbing wie auch Preisabsprachen oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Preisreduktionen.<\/p>\n
\nIn Marketing wird Domain-Grabbing wie folgt definiert: Die Registrierung von hunderten Domain-Namen, um durch Vermietung oder Verkauf dieser Geld zu machen. Es ist aber auch m\u00f6glich, dass die Domains eingesetzt werden, um eine Firma oder einen Menschen zu verunglimpfen – so geschehen bei der Abzocker-Initiative von Thomas Minder, wie die\u00a0Handelszeitung\u00a0berichtete. Ersteres schr\u00e4nkt den Wettbewerb ein, wenn eine Firma nicht genug Geld hat um sich die Domains zu ihrem Namen zu kaufen – letzteres ist aber definitiv eine wettbewerbswidrige Behinderung, da durch die Domain-Namen ein direkter Bezug zu der Firma oder Person hergestellt wird, die dann auf der Homepage verunglimpft wird.<\/p>\n
\nInnerhalb einer Branche darf es keine direkten Preisabsprachen geben. Damit sollen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Preise f\u00fcr den Verbraucher vermieden werden. Die Nachfrage bestimmt seit jeher den Preis – bei Absprachen zwischen den Firmen ist dies aber nicht mehr gegeben. Preisreduktion andererseits bringt einen Wettbewerbspartner in einen gro\u00dfen Vorteil. Im Zuge von Rabattaktionen ist dies durchaus m\u00f6glich. Mondpreise oder auch eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig lange Dauer der Rabatte wiederum sind unlauter und werden abgemahnt.<\/p>\n
\nDie Kunden sind der Erfolg eines jeden Unternehmens. Wenn die hergestellten Produkte oder Dienstleistungen keine Abnehmer haben, wird die Firma kaum einen Gewinn verzeichnen k\u00f6nnen. Aus diesem Grund ist der Kundenfang ein wichtiges Mittel im Wettbewerb – er darf aber nicht durch unfaire Mittel stattfinden.<\/p>\n
\nPsychische Beeinflussungen sind in jeder Werbung zu finden – diese sind per se nicht unlauter. Wettbewerbswidrig werden die Beeinflussungen, wenn Kunden sich durch unentgeltliche Zuwendungen psychisch gedr\u00e4ngt f\u00fchlen, ein Produkt des Unternehmens zu kaufen. Dankbarkeit muss dabei nicht einmal eine Rolle spielen – auch ein Schuldgef\u00fchl gegen\u00fcber dem Unternehmen ist m\u00f6glich. Die T\u00e4uschung ist au\u00dferdem ein Punkt, der unlauter ist. Darunter z\u00e4hlt jeder Aspekt der T\u00e4uschung – von den Mondpreisen bis hin zu falschen Qualit\u00e4tsangaben des Produkts oder der Dienstleistung, die nicht der Wirklichkeit entsprechen.<\/p>\n
\nDas Recht muss gewahrt bleiben – und zwar jedes im Land geltende Recht. Verst\u00f6\u00dft ein Unternehmen zu seinem Vorteil dagegen, ist dies gesetzeswidrig. Dabei sind Rechte \u00fcber die Arbeitsbedingungen ebenso wichtig wie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb oder die Vorschriften des Landes bez\u00fcglich Klimaschutz oder finanzielle Stabilit\u00e4t.<\/p>\n
\nKlimaschutz, Sicherheit, Frieden und finanzielle Stabilit\u00e4t sind nur einige der wichtigen Gemeinschaftsg\u00fcter, die es zu erhalten gilt. Ein Unternehmen, das diesem entgegenwirkt, weil es sich dadurch einen Vorteil erhofft, begeht Rechtsbruch. Die unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken beziehen sich daher nicht nur auf den Umgang mit Kunden und den Wettbewerb, sondern auch auf G\u00fcter, die auf den ersten Blick nichts mit der Firma gemein haben. Konkret gesagt, bedeutet dies beispielsweise beim Thema Klimaschutz, dass ein Unternehmen dann unlauter handelt, wenn es die hierzulande geltenden Klimaschutzverordnungen nicht einh\u00e4lt, weil es anderweitig seine Produkte oder Dienstleistungen g\u00fcnstiger produzieren und anbieten kann.<\/p>\n
\nMarketing ist essentiell, damit Unternehmen einen Kundenstamm aufbauen k\u00f6nnen. Werbung sowie Gewinnspiele z\u00e4hlen darunter, die neue wie alte Kunden ansprechen k\u00f6nnen. Aber auch hier gibt es einige Vorgaben zu beachten, damit der Wettbewerb fair bleibt und keine unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken eingesetzt werden.<\/p>\n
\nDer Kunde hat das Recht, Werbung per E-Mail, Telefon oder Fax zu verweigern. Um dies durchzusetzen, ist bei Bestellungen darauf zu achten, den Haken bei der Werbungserlaubnis zu entfernen. Trudeln dennoch Angebote per Newsletter in den E-Mail-Posteingang, ist ein Spamschutz eine wirksame Methode, damit Privatpersonen davon nicht mehr bel\u00e4stigt werden. Per Telefon oder Fax ist es allerdings schwieriger, die Werbung aufzuhalten. Allerdings ist es m\u00f6glich, im Telefonbuch einen Vermerk vornehmen zu lassen, dass keine Werbung erw\u00fcnscht ist. Handelt ein Unternehmen gegen diesen Vermerk, kann es bei der SECO angezeigt werden.<\/p>\n
\nEinwurfsendungen werden als Direktwerbung bezeichnet. Diese Werbeart ist aber nicht so einfach umzusetzen, wie es klingt. Es d\u00fcrfen nicht in alle Briefk\u00e4sten Sendungen eingeworfen werden. Au\u00dferdem ist darauf zu achten, dass die direkte Adresse nur dann verwendet wird, wenn der Kunde dies w\u00fcnscht. Andernfalls w\u00e4re es ein Versto\u00df gegen den Datenschutz, der geahndet wird und durch den die Firma Sanktionen zu bef\u00fcrchten hat.<\/p>\n
\nDie Robinsonliste ist eine sogenannte Negativ-Liste. Wer sich darauf eintragen l\u00e4sst, m\u00f6chte keine adressierte Werbung erhalten. Die Liste wird vom Schweizer Dialogmarketing Verband (SDV) gef\u00fchrt und monatlich an die Mitglieder verteilt. Wer sich daher darauf eintragen l\u00e4sst, hat innerhalb k\u00fcrzester Zeit mit einem Einstellen der Werbung an seine Adresse zu rechnen. Die Eintragung darf nur von Privatpersonen beansprucht werden. N\u00e4here Angaben zur Anmeldung auf der Liste sind auf der\u00a0Webseite\u00a0des SDV zu finden.<\/p>\n
\nSogenannte Fallen bei Gewinnspielen und Gewinnschreiben sind hinl\u00e4nglich bekannt: Der Empf\u00e4nger darf seinen Gewinn nur abholen, wenn er daf\u00fcr ein Abo abschlie\u00dft, etwas kauft oder an einer Marketingaktion teilnimmt. Diese Bedingungen, die an den Gewinn gekn\u00fcpft sind, sind unlauter, Gewinner k\u00f6nnen dagegen Einspruch einlegen und das Unternehmen bei der SECO anzeigen.<\/p>\n
\nDas Urheberrecht sch\u00fctzt das geistige Eigentum eines jeden Menschen. Besonders im Internet ist es wichtig, damit Ideen und Entwicklungen nicht generell gemeinfrei sind, nur weil sie in dem Medium geteilt wurden. Da viele Unternehmen ihr Geld teilweise durch den Verkauf von Lizenzen f\u00fcr bestimmte Programme verdienen, ist es in ihrem Interesse, dass dieses Recht gewahrt bleibt – durch die Wahrung ist au\u00dferdem der unlautere Wettbewerb in diesem Bereich einzugrenzen.<\/p>\n
\nGenerell ist ein Werk mit seiner Erschaffung urheberrechtlich gesch\u00fctzt – eine genaue Kennzeichnung ist nicht n\u00f6tig. Darunter f\u00e4llt alles, was individuell entwickelt oder erschaffen wurde – Musik, B\u00fccher und Fotografien ebenso wie Software oder Spiele. F\u00fcr den internationalen Vertrieb kann sich eine Kennzeichnung aber lohnen, damit auch in anderen L\u00e4ndern deutlich wird, wer die Rechte an dem jeweiligen Werk besitzt. \u201e\u00a9\u201c oder \u201eAlle Rechte vorbehalten\u201c sind hierf\u00fcr gute M\u00f6glichkeiten. Der Schutz des Urheberrechts endet 70 Jahre nach Tod des Sch\u00f6pfers – bei Computerprogrammen schon 50 Jahre nach dessen Tod.<\/p>\n
\nF\u00fcr Bilder gibt es die\u00a0Creative Commons Lizenzen, die genau angeben, wie die Bilder verwendet werden d\u00fcrfen. Schon das Einstellen im Internet sowie die Auswahl der Lizenz stellt aber viele vor Probleme. Es gibt einige Punkte, die beachtet werden m\u00fcssen – vor allem, wenn auf der Fotografie Menschen nicht nur zu sehen, sondern auch zu erkennen sind.<\/p>\n
\n0Zu den durch das Urheberrecht gesch\u00fctzten Inhalten z\u00e4hlen unter anderem auch Layouts, Codes und Programme. Dies bedeutet, dass auch ein Webseiten-Design nicht einfach kopiert und zum Eigengebrauch verwendet werden darf. Stattdessen m\u00fcssen die Lizenzen gekauft werden. Dabei liegt es am Urheber, ob er sie zeitlich befristet oder unbegrenzt dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung stellt – einzig eine transparente Kommunikation, wie dies gehandhabt wird, ist wichtig, damit kein unlauterer Wettbewerb entsteht.<\/p>\n
\nDie Creative Commons Lizenzen wurden hinsichtlich der Bilder schon erkl\u00e4rt. Wer diese benutzt, muss die Bilder nur entsprechend kennzeichnen, aber keine Lizenzgeb\u00fchren bezahlen. Bei Computerprogrammen gibt es ein \u00e4hnliches Lizenzmodell: Open Source. Dies bedeutet, dass die Programme kostenfrei erh\u00e4ltlich sind und der Quellcode jedem offen steht. Jeder, der sich daher anschauen m\u00f6chte, wie das Programm im Hintergrund funktioniert, kann dies tun – und sogar eigene Verbesserungen und Anpassungen in den Code einbauen. Unlauterer Wettbewerb w\u00e4re es allerdings, ein Open Source Programm zu nehmen, Anpassungen einzubauen und es dann als eigenes Produkt zu verkaufen.<\/p>\n
\nKunst und Musik geh\u00f6ren zu den sch\u00fctzenswerten G\u00fctern, die ebenfalls unter das Urheberrecht fallen. Das Herunterladen von Musikdateien sowie das Verbreiten dieser im Internet ohne Einwilligung des Urhebers fallen unter Diebstahl und sind daher verboten. Bei Kunstobjekten ist die Rechtslage etwas kompliziert. Generell gilt aber, bis auf einige Ausnahmen, folgendes: Wird ein Gem\u00e4lde abfotografiert, greift im Normalfall das Urheberrecht des K\u00fcnstlers, nicht das des Fotografen.<\/p>\n
\nUnlauterer Wettbewerb ist ein Begriff, der zahlreiche Gesch\u00e4ftsgebiete in sich vereint, ob offline oder online. Generell ist daher zu sagen, dass all das unter diesen Begriff f\u00e4llt, dass einem zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil verhilft, beziehungsweise den Kunden im Unklaren \u00fcber bestimmte Vertragspunkte oder Qualit\u00e4ten des Produkts l\u00e4sst. Durch die SECO gibt es hierzulande eine Institution, die dabei hilft, wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden und mit Sanktionen zu belegen, sodass die Unternehmen ein gro\u00dfes Risiko eingehen, wenn sie dieses Vorgehen zulassen – ein Risiko, dass f\u00fcr viele Firmen zu gro\u00df ist.<\/p>\n
\nhttp:\/\/www.beobachter.ch\/konsum\/konsumfallen\/artikel\/konsum_vorsicht-falle\/
\nhttp:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19860391\/index.html#a2
\nhttp:\/\/www.law-news.ch\/2012\/03\/uwg-revision-und-geaenderte-pbv-in-kraft
\nhttp:\/\/www.seco.admin.ch\/themen\/00645\/00654\/05419\/05425\/index.html?lang=de
\nhttp:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20050161\/201401010000\/817.022.21.pdf
\nhttp:\/\/www.raabverlag.ch\/agb\/
\nhttp:\/\/www.handelszeitung.ch\/politik\/economiesuisse-domain-grabbing-gegen-minder
\nhttp:\/\/www.agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch\/
\nhttp:\/\/www.kmu.admin.ch\/kmu-betreiben\/03179\/03185\/index.html?lang=de
\nhttps:\/\/www.ige.ch\/urheberrecht\/urheberrecht.html
\nhttp:\/\/www.beobachter.ch\/konsum\/konsumfallen\/artikel\/internet_unserioese-onlineshops\/
\nhttp:\/\/sdv-konsumenteninfo.ch\/selbstregulierung\/robinsonlisten\/
\nhttp:\/\/www.rechtslexikon.net\/d\/psychischer-kaufzwang-psychologischer-kaufzwang\/psychischer-kaufzwang-psychologischer-kaufzwang.htm<\/p>\n