{"id":10337,"date":"2016-12-23T00:00:00","date_gmt":"2016-12-22T23:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marketing.ch\/sich-selbststaendig-machen-die-ersten-schritte-der-unternehmensgruendung\/"},"modified":"2023-08-25T14:00:15","modified_gmt":"2023-08-25T12:00:15","slug":"sich-selbststaendig-machen-die-ersten-schritte-der-unternehmensgruendung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/marketing.ch\/digital-marketing\/sich-selbststaendig-machen-die-ersten-schritte-der-unternehmensgruendung\/","title":{"rendered":"Sich selbstst\u00e4ndig machen: Die ersten Schritte der Unternehmensgr\u00fcndung"},"content":{"rendered":"
Der Unternehmergeist ist tief in der Schweiz verankert. Der Weg in die Selbstst\u00e4ndigkeit ist daher f\u00fcr viele Gr\u00fcnder aufregend, bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich. Um gut in die Selbstst\u00e4ndigkeit zu starten, m\u00fcssen Unternehmensgr\u00fcnder gerade bei ihren ersten Schritten einiges beachten. Denn eine gute Idee allein reicht f\u00fcr eine erfolgreiche Firmengr\u00fcndung nicht aus.<\/strong><\/p>\n Das A und O: Die Wahl der Rechtsform<\/strong><\/p>\n – Einzelfirma<\/strong>: Einzelfirmen haben eine ganze Reihe von Vorteilen. Sie erfordern keine Kapitalhinterlegung, ein Eintrag ins Handelsregister wird erst ab einem Umsatz von CHF 100\u2018000.- n\u00f6tig. Kein Wunder also, dass knapp die H\u00e4lfte aller Schweizer Firmen Einzelfirmen sind. Nachteil: Inhaber einer Einzelfirma haften mit ihrem gesamten Verm\u00f6gen und m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus einige weitere Risiken in Kauf nehmen. So ist es beispielsweise nicht m\u00f6glich, sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern, Altersvorsorge und Versicherungspr\u00e4mien m\u00fcssen aus der eigenen Tasche finanziert werden.<\/p>\n – Kapitalgesellschaft<\/strong>: Weniger risikoreich ist dagegen die Gr\u00fcndung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag. Hier gibt es die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Allerdings ben\u00f6tigen die Gesellschafter hier ein Mindestkapital von CHF 20\u2018000.- bei GmbHs und von CHF 100\u2018000.- bei AGs. Zudem fallen bei diesen Rechtsformen Gr\u00fcndungs- und Verwaltungskosten und eine doppelte Gewinnbesteuerung an.<\/p>\n Einzelfirmen k\u00f6nnen also schnell und einfach gegr\u00fcndet werden, weil kein Mindestkapital erforderlich ist, die Inhaber haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung und tragen das Risiko der unbeschr\u00e4nkten pers\u00f6nlichen Haftung. Bei Kapitalgesellschaften besteht diese Gefahr nicht, daf\u00fcr werden sie jedoch doppelt besteuert und bringen Gr\u00fcndungs- und Verwaltungskosten mit sich. Die Wahl der Rechtsform ist also eine Entscheidung, die die Unternehmensgr\u00fcnder gr\u00fcndlich durchdenken sollten.<\/p>\n Absicherung gegen Krankheit und Co.: Versicherungsschutz<\/strong><\/p>\n – Krankenkassen (KVG)<\/strong>: Das Abschliessen einer Krankenversicherung ist Pflicht. Im Alpenstaat hat sich inzwischen das sogenannte Managed-Care-Konzept durchgesetzt, bei dem Patienten bei der gesetzlichen Pflichtversicherung zwischen unterschiedlichen Versorgungsmodellen w\u00e4hlen k\u00f6nnen: Dem Hausarztmodell, dem HMO-Modell und Telmed. Ziele dieser Managed-Care-Modelle sind die\u00a0Kostensenkung bei der Leistungserbringung durch \u00c4rzte und Therapeuten\u00a0sowie die Qualit\u00e4tsverbesserung der medizinischen Leistungen. Neben der obligatorischen Grundversicherung gibt es dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit, freiwillige Zusatzversicherungen abzuschliessen. \u00dcbrigens: Eine Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse durch die Gr\u00fcnder als Arbeitgeber ist in der Schweiz un\u00fcblich.<\/p>\n – Krankentaggeld-Versicherung und Erwerbsunf\u00e4higkeitsversicherung<\/strong>: Nicht verpflichtend, aber ratsam f\u00fcr Unternehmende ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung und einer Erwerbsunf\u00e4higkeitsversicherung. Was ihre Mitarbeiter angeht, sind sie verpflichtet, diese bei Krankheit weiter zu entlohnen.<\/p>\n – Unfallversicherung (UVG)<\/strong>: Das gleiche gilt f\u00fcr die Unfallversicherung: Auch diese ist f\u00fcr selbstst\u00e4ndig Erwerbende freiwillig, f\u00fcr die Mitarbeiter jedoch obligatorisch.<\/p>\n – Arbeitslosenversicherung (ALV)<\/strong>: Bei unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeiten sind Unternehmer verpflichtet, Arbeitnehmer zur Abrechnung der Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung anzumelden. Gesellschafter von GmbHs und AGs k\u00f6nnen zudem sich selbst anmelden. Selbstst\u00e4ndig Erwerbende \u2013 also Inhaber von Einzelfirmen \u2013 k\u00f6nnen sich dagegen nicht gegen die Arbeitslosigkeit versichern. Neben diesen Versicherungen greift dar\u00fcber hinaus das Schweizer Dreis\u00e4ulenmodell aus staatlicher, betrieblicher und individueller Vorsorge, um Schutz im Alter, bei Invalidit\u00e4t und im Todesfall sicherzustellen.<\/p>\n Selbstst\u00e4ndigkeit und Geld: Steuerliche Aspekte<\/strong><\/p>\n – nat\u00fcrlichen Personen<\/strong>, die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern entrichten m\u00fcssen und<\/p>\n – juristischen Personen<\/strong>, die Gewinn- und Kapitalsteuern abliefern m\u00fcssen.<\/p>\n Die selbstst\u00e4ndig Erwerbenden, die Inhaber von Einzelfirmen sind, gelten als nat\u00fcrliche Personen, und werden daher f\u00fcr Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern zur Kasse gebeten. Das bedeutet, dass sie ihr Einkommen sowie ihr berufliches und privates Verm\u00f6gen versteuern m\u00fcssen. Aktiengesellschaften und GmbHs werden als juristische Personen angesehen und besteuert. Hier f\u00e4llt die eingangs bereits erw\u00e4hnte Doppelbesteuerung an: Macht die Kapitalgesellschaft Gewinn und sch\u00fcttet diesen in Form von Dividenden aus, werden sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Aktion\u00e4re besteuert.<\/p>\n Das Herzst\u00fcck der Unternehmensgr\u00fcndung: Der Businessplan<\/strong><\/p>\n
\n<\/strong>Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgr\u00fcndung ist die Wahl der Rechtsform. Denn diese bestimmt den Umgang mit der Haftung, das Startkapital, die Unabh\u00e4ngigkeit, die Steuerbelastung und die Sozialversicherung. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen sich die Gr\u00fcnder zwischen zwei Rechtsformen entscheiden:<\/p>\n
\n<\/strong>Egal, in welcher Branche: Die Sicherheit sollte im Unternehmen an erster Stelle stehen. Unternehmensgr\u00fcnder sind je nach Rechtsform verpflichtet, sich um die Sozialversicherungen f\u00fcr sich selbst und f\u00fcr die Mitarbeiter zu k\u00fcmmern. Inhaber von Einzelfirmen gelten als selbstst\u00e4ndig Erwerbende und sind zum gr\u00f6ssten Teil\u00a0selbst f\u00fcr ihre Vorsorge verantwortlich<\/strong>. Sie sind zwar weiterhin im Rahmen der AHV und IV versichert, die anderen Versicherungen sind jedoch nicht mehr verpflichtend. F\u00fcr Gr\u00fcnder einer Kapitalgesellschaft sind die meisten Versicherungen dagegen obligatorisch.<\/p>\n
\n<\/strong>Oben wurde bereits erw\u00e4hnt, dass die Wahl der Rechtsform der Gesellschaft sich auch auf die steuerliche Situation der gegr\u00fcndeten Firma auswirkt. Entscheidend ist dabei vor allem die Unterscheidung zwischen<\/p>\n