{"id":10333,"date":"2017-01-20T00:00:00","date_gmt":"2017-01-19T23:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/marketing.ch\/diensthandy-fuer-mitarbeiter-macht-das-sinn-fuer-meine-firma\/"},"modified":"2023-07-26T15:05:03","modified_gmt":"2023-07-26T13:05:03","slug":"diensthandy-fuer-mitarbeiter-macht-das-sinn-fuer-meine-firma","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/marketing.ch\/digital-marketing\/diensthandy-fuer-mitarbeiter-macht-das-sinn-fuer-meine-firma\/","title":{"rendered":"Diensthandy f\u00fcr Mitarbeiter: Macht das Sinn f\u00fcr meine Firma?"},"content":{"rendered":"

Heute hat fast jeder Arbeitnehmer ein Handy. Viele haben sogar zwei Ger\u00e4te, die sie st\u00e4ndig mit sich herumtragen, weil eines davon einen dienstlichen Zweck hat. Doch wann ist es \u00fcberhaupt sinnvoll, den Mitarbeitern ein Diensthandy bereit zu stellen?<\/strong><\/p>\n

Im Au\u00dfendienst fast unverzichtbar<\/strong><\/p>\n


\n<\/strong>F\u00fcr Mitarbeiter, die viel unterwegs sind, ist ein Diensthandy fast schon ein Muss. Wer viel Kontakt zu seinen Kunden pflegen m\u00f6chte, muss erreichbar sein. Und zwar nicht nur am Schreibtisch, sondern auch im Auto und in der Wartehalle am Flughafen – Eben so gut wie immer. Kunden erwarten diese Erreichbarkeit und einem Mitarbeiter kann nicht zugemutet werden, dass er diese Dienstleistung mit seinem privaten Handy aus erbringt. F\u00fcr eine Firma ist ein Diensthandy dann sinnvoll, wenn sie davon profitiert. F\u00fcr Vielreisende stellt sich die Frage eigentlich nicht: Sie brauchen das Diensthandy in den meisten F\u00e4llen. Ist ein Mitarbeiter eher selten unterwegs, muss abgew\u00e4gt werden: Ist der Mitarbeiter auf das Diensthandy angewiesen, weil er beispielsweise innerhalb des Betriebsgel\u00e4ndes h\u00e4ufig unterwegs ist? Oder ist aus anderen Gr\u00fcnden nicht zu erwarten, dass der Mitarbeiter h\u00e4ufig an seinem Schreibtisch Anrufe entgegen nehmen kann? Ob im Au\u00dfen- oder Innendienst: Die Erreichbarkeit muss zuvor immer im gegenseitigen Einverst\u00e4ndnis geregelt sein. Wird grunds\u00e4tzlich eine h\u00f6here Erreichbarkeit (vielleicht sogar rund um die Uhr) erwartet, weil es der Job erfordert, so sollte der Mitarbeiter dar\u00fcber\u00a0in aller Deutlichkeit informiert werden.<\/p>\n

Welche Tarife sind geeignet?<\/strong><\/p>\n


\n<\/strong>Es gibt zahlreiche Tarife f\u00fcr ein Diensthandy. Grunds\u00e4tzlich empfiehlt sich immer dann eine Flatrate, wenn ein Mitarbeiter sehr viel telefoniert. \u00dcberdacht werden muss, ob sich ein Auslandstarif lohnt. Wer viel im Ausland unterwegs ist, kann so Geld beim Telefonieren sparen, allerdings ist zuvor immer zu pr\u00fcfen, welche L\u00e4nder der gew\u00e4hlte Tarif abdeckt.<\/p>\n

Geht es um die Frage, ob das Ger\u00e4t nur dienstlich oder auch privat genutzt werden darf, gibt es zwei M\u00f6glichkeit: Nat\u00fcrlich k\u00f6nnte auch eine Tarifvariante gew\u00e4hlt werden, bei welcher jeden Monat anhand der Abrechnung und der Verbindungen gepr\u00fcft wird, welche Gespr\u00e4che und Nachrichten nun privater und welche betrieblicher Natur waren. Das allerdings ist zwar mit einem enormen Aufwand verbunden, grunds\u00e4tzlich aber m\u00f6glich. Auf\u00a0deinhandy.ch\u00a0gibt es eine gute \u00dcbersicht \u00fcber verschiedene Tarif-Optionen. Etwas weniger aufw\u00e4ndig ist, wenn auf dem Ger\u00e4t selbst zwischen privater und dienstlicher Nutzung unterschieden werden kann. Das k\u00f6nnen die meisten Smartphones inzwischen leisten und stellt keine technische Herausforderung dar.<\/p>\n

Einschr\u00e4nkungen sind m\u00f6glicherweise n\u00f6tig<\/strong><\/p>\n

Dem Mitarbeiter alle M\u00f6glichkeiten und Optionen zur Nutzung des Diensthandys zu geben, ist sicherlich ein gro\u00dfer Vertrauensbeweis. Aber es ist dennoch nicht zu empfehlen. Gerade bei der\u00a0Installation von Apps\u00a0sollten Einschr\u00e4nkungen vorgenommen. Bei Messengern oder Nachrichtendiensten besteht die gro\u00dfe Gefahr, dass Richtlinien zum Datenschutz und andere Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden k\u00f6nnen. Auch Trojaner und Hackerangriffe \u00fcber Apps sind keine Seltenheit und gef\u00e4hrden im schlimmsten Fall wichtige Betriebsgeheimnisse und -daten. Ebenfalls gesperrt werden sollte das automatische Verbinden mit freien WLAN-Netzwerken. F\u00fcr jeden Unternehmer w\u00e4re das eine enorme Gefahr. Falls die Mitarbeiter die Einschr\u00e4nkung als Vertrauensentzug wahrnehmen, so empfiehlt sich zuvor ein Gespr\u00e4ch, das auf die wahren Gefahren hinweist und eventuell beim Mitarbeiter das n\u00f6tige Verst\u00e4ndnis ausl\u00f6st.<\/p>\n

Wer keine App-Einschr\u00e4nkungen veranlassen m\u00f6chte, sollte den entsprechenden Mitarbeiter dennoch zuvor verdeutlichen, dass die Installation und Nutzung Gefahren f\u00fcr das Unternehmen mit sich bringt. Wichtige Informationen oder gar Daten sollten hier\u00fcber nicht geteilt werden. Vor allem dann, wenn das Handy nicht privat genutzt werden darf, stellt dies h\u00e4ufig eine enorme Einschr\u00e4nkung dar. Eventuelle Konsequenzen f\u00fcr den Mitarbeiter, wenn er gegen geltende Richtlinien f\u00fcr die Nutzung des Diensthandys verst\u00f6\u00dft, sind im besten Fall vertraglich geregelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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