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Diensthandy für Mitarbeiter: Macht das Sinn für meine Firma?

Source: businessinsider.com

Heute hat fast jeder Arbeitnehmer ein Handy. Viele haben sogar zwei Geräte, die sie ständig mit sich herumtragen, weil eines davon einen dienstlichen Zweck hat. Doch wann ist es überhaupt sinnvoll, den Mitarbeitern ein Diensthandy bereit zu stellen?

Im Außendienst fast unverzichtbar


Für Mitarbeiter, die viel unterwegs sind, ist ein Diensthandy fast schon ein Muss. Wer viel Kontakt zu seinen Kunden pflegen möchte, muss erreichbar sein. Und zwar nicht nur am Schreibtisch, sondern auch im Auto und in der Wartehalle am Flughafen – Eben so gut wie immer. Kunden erwarten diese Erreichbarkeit und einem Mitarbeiter kann nicht zugemutet werden, dass er diese Dienstleistung mit seinem privaten Handy aus erbringt. Für eine Firma ist ein Diensthandy dann sinnvoll, wenn sie davon profitiert. Für Vielreisende stellt sich die Frage eigentlich nicht: Sie brauchen das Diensthandy in den meisten Fällen. Ist ein Mitarbeiter eher selten unterwegs, muss abgewägt werden: Ist der Mitarbeiter auf das Diensthandy angewiesen, weil er beispielsweise innerhalb des Betriebsgeländes häufig unterwegs ist? Oder ist aus anderen Gründen nicht zu erwarten, dass der Mitarbeiter häufig an seinem Schreibtisch Anrufe entgegen nehmen kann? Ob im Außen- oder Innendienst: Die Erreichbarkeit muss zuvor immer im gegenseitigen Einverständnis geregelt sein. Wird grundsätzlich eine höhere Erreichbarkeit (vielleicht sogar rund um die Uhr) erwartet, weil es der Job erfordert, so sollte der Mitarbeiter darüber in aller Deutlichkeit informiert werden.

Welche Tarife sind geeignet?


Es gibt zahlreiche Tarife für ein Diensthandy. Grundsätzlich empfiehlt sich immer dann eine Flatrate, wenn ein Mitarbeiter sehr viel telefoniert. Überdacht werden muss, ob sich ein Auslandstarif lohnt. Wer viel im Ausland unterwegs ist, kann so Geld beim Telefonieren sparen, allerdings ist zuvor immer zu prüfen, welche Länder der gewählte Tarif abdeckt.

Geht es um die Frage, ob das Gerät nur dienstlich oder auch privat genutzt werden darf, gibt es zwei Möglichkeit: Natürlich könnte auch eine Tarifvariante gewählt werden, bei welcher jeden Monat anhand der Abrechnung und der Verbindungen geprüft wird, welche Gespräche und Nachrichten nun privater und welche betrieblicher Natur waren. Das allerdings ist zwar mit einem enormen Aufwand verbunden, grundsätzlich aber möglich. Auf deinhandy.ch gibt es eine gute Übersicht über verschiedene Tarif-Optionen. Etwas weniger aufwändig ist, wenn auf dem Gerät selbst zwischen privater und dienstlicher Nutzung unterschieden werden kann. Das können die meisten Smartphones inzwischen leisten und stellt keine technische Herausforderung dar.

Einschränkungen sind möglicherweise nötig

Dem Mitarbeiter alle Möglichkeiten und Optionen zur Nutzung des Diensthandys zu geben, ist sicherlich ein großer Vertrauensbeweis. Aber es ist dennoch nicht zu empfehlen. Gerade bei der Installation von Apps sollten Einschränkungen vorgenommen. Bei Messengern oder Nachrichtendiensten besteht die große Gefahr, dass Richtlinien zum Datenschutz und andere Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden können. Auch Trojaner und Hackerangriffe über Apps sind keine Seltenheit und gefährden im schlimmsten Fall wichtige Betriebsgeheimnisse und -daten. Ebenfalls gesperrt werden sollte das automatische Verbinden mit freien WLAN-Netzwerken. Für jeden Unternehmer wäre das eine enorme Gefahr. Falls die Mitarbeiter die Einschränkung als Vertrauensentzug wahrnehmen, so empfiehlt sich zuvor ein Gespräch, das auf die wahren Gefahren hinweist und eventuell beim Mitarbeiter das nötige Verständnis auslöst.

Wer keine App-Einschränkungen veranlassen möchte, sollte den entsprechenden Mitarbeiter dennoch zuvor verdeutlichen, dass die Installation und Nutzung Gefahren für das Unternehmen mit sich bringt. Wichtige Informationen oder gar Daten sollten hierüber nicht geteilt werden. Vor allem dann, wenn das Handy nicht privat genutzt werden darf, stellt dies häufig eine enorme Einschränkung dar. Eventuelle Konsequenzen für den Mitarbeiter, wenn er gegen geltende Richtlinien für die Nutzung des Diensthandys verstößt, sind im besten Fall vertraglich geregelt.

Redaktion

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